Bestandsbuchpflicht

Ab 2022 müssen alle Imker gemäß Tierarzneimittelgesetz die Anwendung von Arzneimitteln in einem Bestandsbuch dokumentieren. Zu den Mitteln gehören freiverkäufliche, apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Präparate. Dies schließt die Behandlung der Bienen mit Ameisen-, Oxal- oder Milchsäure gegen die Varroamilbe mit ein.


Das Bestandsbuch muss dabei nicht zwingend ein Buch sein, es kann sich auch um eine lose Blattsammlung oder Computerdatei handeln. Die Dokumentation inkl. der Belege (Kassenbon, Rechnung, Sammelbestellung über Verein, etc.) ist 5 Jahre aufzubewahren (EU Verordnung 2019/6 Aritkel 108).


Nach § 89 Abs. 6 des Tierarzneimittelgesetzes können Bußgelder verhängt werden, wenn Imker die Behandlungen ihrer Bienen nicht dokumentieren.


Eine Vorlage vom Deutschen Imkerbund für das Bestandsbuch kannst du dir hier kostenfrei herunterladen.

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