19. Februar 2024
Ab 2022 müssen alle Imker gemäß Tierarzneimittelgesetz die Anwendung von Arzneimitteln in einem Bestandsbuch dokumentieren. Zu den Mitteln gehören freiverkäufliche, apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Präparate. Dies schließt die Behandlung der Bienen mit Ameisen-, Oxal- oder Milchsäure gegen die Varroamilbe mit ein.